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Ein Datenschutzvorfall, ein angeblicher oder tatsächlicher Verstoß gegen Antidiskriminierungs- oder Kartellvorschriften - schnell kommt ein Unternehmen, eine Behörde, ein Verband oder eine Stiftung mit dem Gesetz in Konflikt. Ein solcher Verstoß gegen Gesetze und Verordnungen, aber auch freiwillige Richtlinien, Regelungen und Kodizes wird vom Krisennavigator als Compliancefall bezeichnet. Compliancekommunikation ist dabei die Gesamtheit aller kommunikativen Maßnahmen, die die Einrichtung und den Betrieb von Compliance Management Systemen entsprechend dem Prüfungsstandard 980 (PS 980) des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) begleiten.
Professionelle Compliancekommunikation durchläuft beim Krisennavigator zwei Phasen: Während des Aufbaus von Compliance Management Systemen soll die Compliancekommunikation die Betroffenen und Beteiligten in Complianceaudits und Complianceworkshops für die Sinnhaftigkeit des Systems sensibilisieren und über die Funktionsweise des Systems informieren. Mittelfristig soll auf diesem Wege eine Compliancekultur in der Organisation etabliert werden. Während des Betriebs von Compliance Management Systemen hat die Compliancekommunikation die zügige Weiterleitung eingehender Compliancemeldungen sicherzustellen, bei Verstößen eine angemessene Information der intern und extern Betroffenen zu gewährleisten und im Nachgang eine systematische Aufarbeitung des Vorfalls ("Lessons learnt") zu realisieren.
Für weitere Details oder ein konkretes Angebot nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Rechts- und/oder Steuerberatung oder Vertretung in diesen Angelegenheiten erfolgen durch den Krisennavigator grundsätzlich nicht.
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Vorträge und Veröffentlichungen | Berufsverband der Verantwortlichen |
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Letzte Aktualisierung: Dienstag, 10. Dezember 2024
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